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 Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Angebote

Alle SOLARI-Angebote verstehen sich in allen Teilen freibleibend, der Zwischenverkauf bleibt

vorbehalten.

2. Bestellungen

Durch die mündliche oder schriftliche Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber diese AGB. Bestellungen auf ein bestimmtes Abrufdatum bzw. auf eine bestimmte Abrufwoche, werden 4 Wochen nach deren Fälligkeit automatisch dem Besteller fakturiert. Verbleiben die Artikel weiterhin bei SOLARI, so übernimmt der Besteller die auflaufen-den Kosten bei SOLARI bzw. bei Dritten. Sonderanfertigungen müssen vom Besteller zwingend übernommen werden.

3. Preise

In den SOLARI-Bruttopreislisten sind in der Regel die Leuchtmittel enthalten. Die SOLARI-Bruttopreislisten verstehen wir als unverbindliche Preis­empfehlung. Die jeweils gültigen Preislisten sind unter www.solari.ch abrufbar. SOLARI behält sich das Recht vor, die Preise aus wirtschaftlichen Gründen ohne Vorankündigung den Marktsituationen anzupassen. Allfällige Rabatte werden immer vom Bruttopreis exkl. MwSt und exkl. VRG. gewährt. Nettopreise sind immer exkl. Mehrwertsteuer und vorgezogene Recycling Gebühr. Es wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 10.00 erhoben, bei einem Gesamt-Netto-Warenwert von unter CHF 30.00 pro Auftrag.

4. Lieferungen

 Die bestätigten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Jedoch können keine Kosten, resultierend aus Lieferverzögerungen, aus fertigungstechnischen Grün-den oder aus Gründen von höherer Gewalt, gegenüber SOLARI geltend gemacht werden. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zu einem Bestellrücktritt oder zu einer Preis­ermässigung. Der Besteller akzeptiert Teillieferungen. Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers. Gewünschte Zusatzversicherungen werden verrechnet.


5. Garantie

Die Garantie für alle SOLARI-Artikel beträgt grundsätzlich 1 Jahr und beschränkt sich lediglich auf nachweisliche Fabrikations- oder Materialfehler. In den Garantieleistungen sind keine Ersatz-, Transport-, De- und Montagekosten enthalten. Je nach Wirtschaftlichkeit behält sich SOLARI das Recht vor, die fehlerhaften Teile zu ersetzen, zu reparieren oder für die ganze Leuchte eine Gutschrift zu erstellen.

6. Eigentumsvorbehalt

Bei säumigen Zahlungen der Besteller behält sich SOLARI das Recht vor, fällige Liefer­ungen zurückzubehalten und für die Mahnungen angemessene Mahnkosten von Fr. 50.00 zu erheben. Alle an den Besteller bereits gelieferten Artikel verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der jeweiligen offenen Posten im Eigentum der SOLARI Lampen AG. Einem nachträglichen Eigentumsvorbehaltseintrag bei den örtlichen Behörden hat der säumige Zahler nichts einzuwenden.

7. Änderungen

SOLARI und deren Lieferanten behalten sich das Recht vor, ohne Vorankündigung, Änderungen am Sortiment, an einzelnen Modellen, an Materialien oder am jeweiligen Design vorzunehmen.

8. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der SOLARI Lampen AG,

5612 Villmergen

9. Anwendbares Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der SOLARI Lampen AG und den Vertragspartnern ist nur schweizerisches Recht anwendbar.

 

Stand 01.10.11 / DST

 

 
 
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