| 1.
Angebote
Alle
SOLARI-Angebote verstehen sich in allen Teilen freibleibend, der
Zwischenverkauf bleibt
vorbehalten.
2.
Bestellungen
Durch
die mündliche oder schriftliche Auftragserteilung anerkennt
der Auftraggeber diese AGB. Bestellungen auf ein bestimmtes Abrufdatum
bzw. auf eine bestimmte Abrufwoche, werden 4 Wochen nach deren
Fälligkeit automatisch dem Besteller fakturiert. Verbleiben
die Artikel weiterhin bei SOLARI, so übernimmt der Besteller
die auflaufen-den Kosten bei SOLARI bzw. bei Dritten. Sonderanfertigungen
müssen vom Besteller zwingend übernommen werden.
3.
Preise
In
den SOLARI-Bruttopreislisten sind in der Regel die Leuchtmittel
enthalten. Die SOLARI-Bruttopreislisten verstehen wir als unverbindliche
Preisempfehlung. Die jeweils gültigen Preislisten sind
unter www.solari.ch abrufbar. SOLARI behält sich das Recht
vor, die Preise aus wirtschaftlichen Gründen ohne Vorankündigung
den Marktsituationen anzupassen. Allfällige Rabatte werden
immer vom Bruttopreis exkl. MwSt und exkl. VRG. gewährt.
Nettopreise sind immer exkl. Mehrwertsteuer und vorgezogene Recycling
Gebühr. Es wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 10.00 erhoben,
bei einem Gesamt-Netto-Warenwert von unter CHF 30.00 pro Auftrag.
4.
Lieferungen
Die
bestätigten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten.
Jedoch können keine Kosten, resultierend aus Lieferverzögerungen,
aus fertigungstechnischen Grün-den oder aus Gründen
von höherer Gewalt, gegenüber SOLARI geltend gemacht
werden. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zu einem Bestellrücktritt
oder zu einer Preisermässigung. Der Besteller akzeptiert
Teillieferungen. Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers.
Gewünschte Zusatzversicherungen werden verrechnet. |

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5.
Garantie
Die
Garantie für alle SOLARI-Artikel beträgt grundsätzlich
1 Jahr und beschränkt sich lediglich auf nachweisliche Fabrikations-
oder Materialfehler. In den Garantieleistungen sind keine Ersatz-,
Transport-, De- und Montagekosten enthalten. Je nach Wirtschaftlichkeit
behält sich SOLARI das Recht vor, die fehlerhaften Teile
zu ersetzen, zu reparieren oder für die ganze Leuchte eine
Gutschrift zu erstellen.
6.
Eigentumsvorbehalt
Bei
säumigen Zahlungen der Besteller behält sich SOLARI
das Recht vor, fällige Lieferungen zurückzubehalten
und für die Mahnungen angemessene Mahnkosten von Fr. 50.00
zu erheben. Alle an den Besteller bereits gelieferten Artikel
verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der jeweiligen offenen
Posten im Eigentum der SOLARI Lampen AG. Einem nachträglichen
Eigentumsvorbehaltseintrag bei den örtlichen Behörden
hat der säumige Zahler nichts einzuwenden.
7.
Änderungen
SOLARI
und deren Lieferanten behalten sich das Recht vor, ohne Vorankündigung,
Änderungen am Sortiment, an einzelnen Modellen, an Materialien
oder am jeweiligen Design vorzunehmen.
8.
Gerichtsstand
Erfüllungsort
und Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist der Geschäftssitz
der SOLARI Lampen AG,
5612
Villmergen
9.
Anwendbares Recht
Auf
die Rechtsbeziehungen zwischen der SOLARI Lampen AG und den Vertragspartnern
ist nur schweizerisches Recht anwendbar.
Stand
01.10.11 / DST
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